Prof. Dr. Vorwerk

Frühjahrssymposium 2012 der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarkrecht in Paris

Das Frühjahrssymposium der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht fand dieses Jahr am 12. und 13. März in Paris statt. Im Mittelpunkt standen dieses Jahr unter anderem grenzüberschreitende Themen des Bank- und Kapitalmarktrechts, die Notwendigkeit von Ratingagenturen sowie Fragen des französischen Haftungsrechts im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Vorträge des 2. Tagungstages wurden von Prof. Dr. Vorwerk, der als betreuendes DAV-Vorstandsmitglied auch Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft ist, moderiert. Die Veranstaltung wurde durch einen Besuch der Pariser Börse Euronext abgerundet.

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Bundesgerichtshof verhandelt erstmals zu Lehman Brothers Zertifikaten

Verhandlungstermin in dieser Sache ist der 12. April 2011 gewesen. Die Beklagte hat jedoch die Revisionen zurückgenommen. Der Verhandlungstermin ist daraufhin aufgehoben worden.

Es standen zwei Sachen zur Verhandlung an, die „Lehman-Zertifikate“ zum Gegenstand hatten, die im Zuge der Insolvenz der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 weitgehend wertlos geworden sind. Es handelt sich dabei um die ersten Verfahren aus diesem Themenkomplex, die der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu verhandeln hat.

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Keine Aufklärungspflicht bei Finanzdienstleistern über den Erhalt von Innenprovisionen

Der III. Zivilsenat (Az.: III ZR 170/10) hat am 03.03.2011 über die Aufklärungspflicht von Finanzdienstleistern beim Erhalt von Innenprovisionen verhandelt.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger verlangt aus abgetretenem Recht von der Beklagten, einer freien Finanzdienstleisterin, wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds Schadensersatz nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückübertragung einer am 7. Dezember 2004 gezeichneten Beteiligung. Den Anspruch hat der Kläger im zweiten Rechtszug im Wesentlichen darauf konzentriert, dass nicht über erhaltene Vergütungen der Beklagten aufgeklärt worden sei. Zwischen den Parteien ist streitig, ob ein Auskunfts- oder ein Beratungsvertrag geschlossen wurde und in welchen Fällen über (Innen-)Provisionen Auskunft zu erteilen ist.

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Bundesgerichtshof befasst sich erneut mit „Schrottimmobilien“

Verhandlungstermin: 5. April 2011

Der Kläger nimmt die Beklagten, eine Bausparkasse und eine Bank, auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung einer Eigentumswohnung in Anspruch.

Von Vermittlern geworben, erwarb der Kläger im Jahr 1999 zu Steuersparzwecken eine Eigentumswohnung. Zur Finanzierung des Kaufpreises nahm der Kläger bei der beklagten Bank ein tilgungsfreies Vorausdarlehen in Höhe von 99.000 DM auf, das durch zwei mit der beklagten Bausparkasse abgeschlossene Bausparverträge getilgt werden sollte. Die Auszahlung des Darlehens war nach den Vertragsbestimmungen unter anderem davon abhängig, dass der Kläger einer Mieteinnahmengemeinschaft („Mietpool“) beitrat.

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„Schrottimmobilien“ – Bundesgerichtshof setzt Rechtsprechung zur arglistigen Täuschung mittels sogenannter Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge fort

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sogenannten „Schrottimmobilien“ entschieden. Bei den am 11.01.2011 verhandelten 11 Sachen handelt es sich um Parallelverfahren, in denen die Kläger die Beklagten – unter anderem eine Bausparkasse – auf Rückabwicklung kreditfinanzierter Immobilienkäufe in Anspruch nehmen.

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