Prof. Dr. Vorwerk

BGH: Sofortiger Rücktritt bei fehlender Verkehrssicherheit eines als „TÜV neu“ verkauften gebrauchten Fahrzeugs

Mit Urteil vom 15.04.2015 hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entschieden, dass ein Gebrauchtwagenhändler einen als „TÜV-neu“ verkauften Gebrauchtwagen zurücknehmen muss. Der Käuferin steht, wie der Senat urteilt, der sofortige Rücktritt zu; eine Nacherfüllung durch den Verkäufer ist der Käuferin gemäß § 440 BGB nicht zumutbar.

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