Prof. Dr. Vorwerk

BGH zu Anforderungen an „Made in Germany“ Kondome

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Beschluss vom 27.11.2014 entschieden, dass ein Kondom nur dann die Anforderungen des Labels „Made in Germany“ erfüllt, wenn das Produkt zu wesentlichen Teilen in Deutschland hergestellt wird.

Nicht ausreichend ist, wenn die Kondome aus Fernost nach Deutschland importiert werden, hier einer Dichtigkeits- und Qualitätskontrolle unterzogen werden, um sodann das Label „Made in Germany“ zu bekommen. Ein Kondomhersteller sah in den so in Deutschland vertriebenen Kondomen eine Irreführung der Verbraucher, klagte und bekam sowohl in den Vorinstanzen als auch beim Bundesgerichtshof recht (BGH, Az. I ZR 16/14). Nur Kondome, die auch in Deutschland hergestellt und nicht nur geprüft werden sind demnach Kondome „Made in Germany“.

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